Forschungszulage: Steuerliche Förderung für Ihre Innovation

Vom Konzept zum funktionierenden Prototypen, wir begleiten Sie bei der Forschungszulage vom Antrag bis zur Auszahlung

Holen Sie sich
35 % Ihrer Entwicklungskosten zurück

Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, und erstellen den vollständigen BSFZ-Antrag inklusive technischer Beschreibung, Stand der Technik und Risiken. Zusätzlich strukturieren wir Ihre förderfähigen Kosten und begleiten Sie bei Rückfragen, damit alles prüfungsfest dokumentiert ist.

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte gemäß Forschungszulagengesetz. Unternehmen können einen Teil ihrer Entwicklung und Forschung-Kosten direkt über die Steuer zurückerhalten, unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Gewinnsituation. Die Forschungszulage steuerfrei erhalten bedeutet direkten Liquiditätsvorteil.

Bis zu 35 % Förderung auf förderfähige F&E-Kosten

4 Jahre rückwirkend beantragbar für laufende oder bereits abgeschlossene Projekte

Kein Wettbewerbs- oder Auswahlverfahren, im Gegensatz zu ZIM oder anderen Förderprogrammen

Förderfähige Kosten

Externe F&E-Dienstleistungen

Teilweise pauschal anerkannt.

Abschreibungen & Investitionen

Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Leistungen im Überblick

Rückwirkende Antragstellung möglich

Kein Pitch- oder Juryverfahren wie bei klassischen Förderprogrammen

Unabhängig von Gewinn- oder Steuersituation

Personalkosten

Mitarbeitende, die direkt in F&E-Aktivitäten eingebunden sind.

Erschließen Sie das Potenzial Ihrer Forschungszulage

Finden Sie heraus, wie viel Förderung Ihr Unternehmen durch die Forschungszulage erhalten kann. Erhalten Sie eine individuelle Bewertung und professionelle Unterstützung – von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Antragstellung.

Bereit Ihre Innovation in die Realität umzusetzen?

Kostenlose Potenzialanalyse

Analyse, ob Ihr Projekt förderfähig ist.

Projektzertifizierung (BSFZ)

Qualifizierung Ihres F&E-Projekts.

Einreichung beim Finanzamt

Steuerliche Antragstellung.

Steuervorteil & Auszahlung

Verrechnung oder Erstattung.

Felsaris steht für technologiegetriebene Innovation mit klarem Fokus auf Präzision, Agilität und Partnerschaft. Von der ersten Idee über den Prototyp bis zur Umsetzung entwickeln wir smarte, praxisnahe Engineering-Lösungen, unterstützt durch moderne CAD-, CFD- und CAE-Methoden sowie KI-basierte Ansätze.

Was uns unterscheidet

Start-ups und KMU schätzen unsere Hands-on-Mentalität, hohe Umsetzungsgeschwindigkeit und enge Zusammenarbeit. Wir verstehen uns nicht als klassischer Dienstleister, sondern als Teil Ihres Innovationsteams, mit klarer Verantwortung und persönlichem Ansprechpartner.

Im Rahmen unserer Innovationsberatung unterstützen wir dabei, F&E-Vorhaben strukturiert aufzusetzen und BSFZ-konform für eine erfolgreiche Forschungszulage-Beratung vorzubereiten.

Wer wir sind

Lernen Sie das Team hinter Felsaris kennen und erfahren Sie mehr über die Werte, die unsere Arbeit prägen, von technischer Exzellenz bis zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit.

Über uns
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Unser Versprechen

Von Proof of Concept über Produktentwicklung bis hin zu KI-gestützter Optimierung beschleunigen wir Innovationsprozesse, machen komplexe technische Herausforderungen greifbar und liefern effiziente Lösungen für nachhaltige Technologien.

Erfolgsgeschichten unserer Kunden entdecken
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David Leimann and his wife

Bereit, sich Ihre Forschungszulage zu sichern?

Erhalten Sie eine individuelle Einschätzung Ihres Förderpotenzials und erfahren Sie, wie viel Unterstützung Ihrem Unternehmen zusteht. Wir begleiten Sie von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Antragstellung.

Warum Felsaris als Ihr Partner für Forschungszulagen?

Unsere Erfahrung: Kombination aus Engineering- und Fördermittelberatung

Andere

Setzen oft auf konventionelle Methoden mit wenig Fokus auf fortschrittliche Simulation oder KI-gestützte Entwicklung.

Verwenden Standard-Tools und -Workflows ohne Anpassung, was den Fortschritt verlangsamt und die Effizienz mindert.

Lange Vorlaufzeiten und hohe Anzahlung.

Ihr Vorteil mit Felsaris

Persönlicher Ansprechpartner für Ihre Forschungszulage Beratung

Fundiertes technisches Verständnis von Ingenieurprojekten

Hohe Erfolgsquote bei BSFZ Forschungszulage-Anträgen

Vom Kickoff bis zum fertigen Antrag in maximal 6 Wochen

Viele Kunden vertrauen uns bereits!

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Nutzen Sie das Kontaktformular und teilen Sie uns mit, welche Themen Sie mit uns besprechen möchten. Wir melden uns zeitnah und persönlich bei Ihnen zurück.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Forschungszulage 2026, und wie hoch ist der Maximalbetrag?

Seit 28.03.2024 liegt die jährliche Bemessungsgrundlage bei bis zu 10 Mio. Euro; daraus ergeben sich maximal 2,5 Mio. Euro Forschungszulage bei 25 % (Nicht-KMU) bzw. 3,5 Mio. Euro bei KMU mit 35 % (KMU-Bonus von +10 Prozentpunkten). Ab 01.01.2026 steigt die Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro; damit sind maximal 3,0 Mio. Euro (25 %) bzw. 4,2 Mio. Euro (35 % für KMU) pro Wirtschaftsjahr erreichbar.

Welche Kosten sind förderfähig, und was ist 2026 neu?

Förderfähig sind u.a. FuE-Personalkosten (Bruttoarbeitslohn), 70 % von Auftragsforschungskosten in EU/EWR sowie Abschreibungen auf bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter, sofern diese für das FuE-Vorhaben erforderlich sind. Ab 2026 kommt zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen hinzu, sofern das Vorhaben nach dem 31.12.2025 beginnt.

Wie werden Eigenleistungen von Einzelunternehmern bzw. Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern berücksichtigt?

Eigenleistungen werden über eine Stundenpauschale angesetzt; ab 2026 beträgt diese 100 Euro je Stunde, begrenzt auf 40 Arbeitsstunden pro Woche. Das gilt für Tätigkeiten, die nach dem 31.12.2025 begonnen bzw. geleistet werden; auch wenn das Vorhaben vorher gestartet ist.

Wie oft kann man beantragen, insbesondere bei mehrjährigen FuE-Vorhaben?

Beim Finanzamt ist die Beantragung wirtschaftsjahrbezogen und immer erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres möglich; bei mehrjährigen Vorhaben somit für jedes Wirtschaftsjahr separat. Die BSFZ-Bescheinigung muss hingegen nicht jährlich neu beantragt werden; sie gilt für die im Antrag angegebenen Wirtschaftsjahre, solange sich die zugrunde gelegten Sachverhalte nicht ändern.

Kann man rückwirkend beantragen, und welche Fristen sind entscheidend?

Der Antrag beim Finanzamt ist bis zu vier Jahre nach dem jeweiligen Wirtschaftsjahr möglich. Wichtig: Auch wenn der Finanzamtsantrag später gestellt werden kann, muss der Antrag auf BSFZ-Bescheinigung innerhalb dieser vier Jahre eingereicht worden sein; sonst ist eine spätere steuerliche Geltendmachung für dieses Wirtschaftsjahr faktisch abgeschnitten.

Ist die Forschungszulage auch für Unternehmen aus der Rüstungsindustrie möglich?

Ja, grundsätzlich ist die Forschungszulage branchenoffen und damit auch für Unternehmen aus der Rüstungsindustrie möglich, sofern ein Vorhaben als begünstigte Forschung und Entwicklung anerkannt wird. Entscheidend sind die inhaltlichen FuE-Kriterien sowie beihilferechtliche Rahmenbedingungen, u.a. der Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten Außerdem muss die Projektbeschreibung trotz ggf. hoher Vertraulichkeit fachlich prüfbar bleiben.

Wie erfolgt die Auszahlung; ist das ein Zuschuss, und ist die Forschungszulage steuerfrei?

Die Forschungszulage wird nach Festsetzung nicht sofort überwiesen; sie wird bei der nächsten erstmaligen Festsetzung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ein Überschuss wird als Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt; damit ist die Zulage auch unabhängig von der Gewinnsituation nutzbar.  Zur Einordnung: Wirtschaftlich ist es eine Subvention, die in das steuerliche Verfahren eingebunden wird. Zur Frage „steuerfrei“ ist die Rechtslage nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs nicht vollständig und rechtssicher geregelt; der Bundesrechnungshof leitet daraus ab, dass die Forschungszulage als Betriebseinnahme grundsätzlich steuerpflichtig sein kann. Für die konkrete ertragsteuerliche Behandlung sollte daher der Steuerberater die Einordnung für den Einzelfall festziehen.