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Steuerliche Forschungszulage: 25% Förderung, Antrag, Tipps

Steuerliche Forschungszulage verstehen und nutzen: Erhalte 25% deiner FuE-Kosten (bis 2,5 Mio. p.a.), mit Rechtsanspruch und Auszahlung ohne Steuerlast.

Von
David Leimann
22.01.2026
6 min
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Die steuerliche Forschungszulage ist eine staatliche Förderung, die Unternehmen jeder Größe bei Investitionen in Forschung und Entwicklung unterstützt. Als rechtsbasierte Steuergutschrift gewährt sie bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben und kann bei fehlender Steuerlast direkt ausgezahlt werden.

Was ist die steuerliche Forschungszulage?

Die steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz ist eine direkte finanzielle Entlastung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Anders als projektbezogene Förderprogramme wie ZIM läuft sie ohne Auswahlverfahren ab: Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf die Förderung.

Funktionsweise und Struktur

Das Förderinstrument arbeitet als Steuergutschrift, die automatisch mit der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer verrechnet wird. Bei Unternehmen mit geringer oder fehlender Steuerlast erfolgt eine direkte Auszahlung des Überschusses. Seit 2025 können Unternehmen zusätzlich ihre Steuervorauszahlungen bis auf null Euro reduzieren, noch bevor die finale Steuerveranlagung vorliegt.

Die Förderung beträgt grundsätzlich 25 Prozent der anerkannten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Bis zu 10 Millionen Euro förderfähige Kosten pro Unternehmen und Wirtschaftsjahr können berücksichtigt werden, was eine maximale Jahresförderung von 2,5 Millionen Euro ermöglicht.

Berechtigung und Anwendungsbereich

Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. Rechtsform, Unternehmensgröße oder Gewinnsituation spielen keine Rolle. Selbst Start-ups oder Unternehmen in Verlustphasen können die Förderung in Anspruch nehmen.

Forschungszulagengesetz: Grundlagen und Rahmen

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) trat 2020 in Kraft und kann rückwirkend für alle ab dem 1. Januar 2020 begonnenen Forschungsprojekte angewendet werden. Ziel ist die Stärkung der deutschen Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch gezielte Anreize für private Forschungsaktivitäten.

Europäische Beihilfegrenzen

Parallel zur nationalen Obergrenze von 2,5 Millionen Euro jährlich gilt eine europarechtliche Beihilfeobergrenze von 15 Millionen Euro pro Unternehmen und Forschungsvorhaben über die gesamte Projektlaufzeit. Diese Grenze umfasst alle staatlichen Beihilfen, einschließlich anderer Förderprogramme.

Abgrenzung zu anderen Förderinstrumenten

Die Forschungszulage ergänzt bestehende Projektförderungen wie ZIM oder BAFA-Programme. Während diese spezifische Innovationsprojekte nach Wettbewerbsverfahren fördern, gewährt die Forschungszulage eine generelle steuerliche Entlastung für alle anerkannten FuE-Aktivitäten eines Unternehmens.

Förderfähige Projekte und Aktivitäten

Die Definition förderfähiger Forschung orientiert sich an etablierten EU- und OECD-Standards. Drei Kategorien sind anerkannt: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

Kriterien für FuE-Projekte

Projekte müssen vier zentrale Merkmale erfüllen: Neuartigkeit, Ungewissheit über das Ergebnis, systematisches Vorgehen sowie wissenschaftliche oder technische Begründung. Reine Routinetätigkeiten, Qualitätskontrolle oder Marktanalysen fallen nicht unter die Förderung.

Projektformen und Kooperationen

Förderfähig sind eigene FuE-Projekte, Auftragsforschung an Dritte im Europäischen Wirtschaftsraum sowie Kooperationsprojekte mehrerer Partner. Bei Auftragsforschung werden die Kosten anteilig angerechnet, abhängig vom Auftragnehmertyp.

Praktische Anwendungsbeispiele

Typische förderfähige Aktivitäten umfassen die Entwicklung neuer Werkstoffe, Prototypenbau, Softwareentwicklung mit Innovationscharakter, Verfahrensoptimierung oder die Entwicklung von KI-Algorithmen. Auch die Anpassung bestehender Technologien an neue Anwendungsbereiche kann förderungswürdig sein.

Stethoskop auf 50-Euro-Scheinen – Symbol für förderfähige Kosten.

Förderfähige Kosten und Bemessungsgrundlage

Die Berechnung der Forschungszulage basiert auf einer klar definierten Bemessungsgrundlage, die verschiedene Kostenkategorien umfasst.

Personalkosten

Den größten Anteil bilden typischerweise die Bruttoarbeitslöhne von Mitarbeitern, die direkt an FuE-Projekten beteiligt sind. Dazu zählen Ingenieure, Wissenschaftler, Techniker und andere Fachkräfte mit einschlägiger Qualifikation. Verwaltungs-, Management- oder Vertriebstätigkeiten sind nicht förderfähig.

Auftragsforschung und externe Dienstleistungen

Kosten für Auftragsforschung werden je nach Auftragnehmertyp unterschiedlich gewichtet. Aufträge an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen werden zu 100 Prozent anerkannt, während Aufträge an verbundene Unternehmen nur zu 25 Prozent berücksichtigt werden.

Abschreibungen und Sachkosten

Die Wertminderung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder überwiegend für FuE-Projekte eingesetzt werden, kann anteilig geltend gemacht werden. Dazu gehören spezialisierte Laborgeräte, Entwicklungssoftware oder Prototyping-Equipment.

Gemeinkosten und sonstige Aufwendungen

Weitere anerkannte Kostenpositionen umfassen projektbezogene Materialkosten, Energie, Mieten für FuE-Bereiche oder externe Prüfdienstleistungen. Eine pauschale Gemeinkostenabrechnung ist jedoch nicht vorgesehen.

Antragsprozess: Bescheinigung und Festsetzung

Das Antragsverfahren für die Forschungszulage erfolgt zweistufig und erfordert sowohl technische als auch finanzielle Prüfungen.

Erste Stufe: Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft die technische Förderfähigkeit der geplanten FuE-Aktivitäten. Unternehmen reichen eine detaillierte Projektbeschreibung ein, die den FuE-Charakter und die wissenschaftlich-technischen Herausforderungen dokumentiert.

Die BSFZ stellt bei positiver Bewertung eine Förderfähigkeitsbescheinigung aus, die Grundvoraussetzung für die spätere Förderung ist. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern, insbesondere bei komplexen Projekten oder Rückfragen der Prüfer.

Zweite Stufe: Finanzamt und Festsetzung

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres und mit vorliegender Förderfähigkeitsbescheinigung stellt das Unternehmen einen elektronischen Antrag beim zuständigen Finanzamt. Dieser enthält die tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten und Nachweise über deren Entstehung.

Das Finanzamt prüft die finanziellen Angaben und setzt die Forschungszulage per Bescheid fest. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der regulären Steuerfestsetzung oder als separate Erstattung.

Mehrjährige Projekte und Wiederholung

Bei mehrjährigen Forschungsprojekten ist für jedes Wirtschaftsjahr ein separater Antrag erforderlich. Die Förderfähigkeitsbescheinigung kann jedoch für die gesamte Projektlaufzeit gelten, wenn keine wesentlichen Änderungen am Projektumfang auftreten.

Brief mit Aufschrift „FREE“ – Hinweis auf Steuerfreiheit.

Ist die Forschungszulage steuerfrei?

Die Forschungszulage selbst unterliegt nicht der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Sie reduziert direkt die Steuerlast oder wird bei fehlender Steuerschuld ausgezahlt, ohne weitere steuerliche Belastung zu erzeugen.

Behandlung in der Buchführung

Buchhalterisch wird die Forschungszulage als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst, der die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung teilweise kompensiert. Dies verbessert die Rentabilität von FuE-Projekten erheblich und macht Investitionen in Innovation wirtschaftlich attraktiver.

Wechselwirkungen mit anderen Förderungen

Bei der Kombination mit anderen Förderprogrammen sind die europäischen Beihilfegrenzen zu beachten. Die Forschungszulage kann grundsätzlich parallel zu projektbezogenen Förderungen wie ZIM beantragt werden, solange die Gesamtförderung die zulässigen Höchstgrenzen nicht überschreitet.

Praxistipps für die erfolgreiche Beantragung

Die erfolgreiche Nutzung der Forschungszulage erfordert strategische Planung und sorgfältige Dokumentation.

Frühzeitige Projektplanung

Unternehmen sollten bereits in der Projektplanungsphase prüfen, ob geplante Entwicklungsarbeiten die FuE-Kriterien erfüllen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der BSFZ kann Unsicherheiten beseitigen und den späteren Antragsprozess beschleunigen.

Dokumentation und Nachweisführung

Eine lückenlose Dokumentation aller projektbezogenen Aktivitäten und Kosten ist essentiell. Dazu gehören detaillierte Arbeitszeitnachweise, Kostenzuordnungen und eine nachvollziehbare Darstellung des Entwicklungsfortschritts.

Professionelle Begleitung

Aufgrund der Komplexität des Verfahrens und der hohen Anforderungen an die Antragstellung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratern. Diese können sowohl bei der technischen Projektdarstellung als auch bei der korrekten Kostenabrechnung unterstützen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen

Die steuerliche Forschungszulage kann grundsätzlich mit anderen Förderinstrumenten kombiniert werden, unterliegt jedoch bestimmten Beschränkungen.

Zusammenspiel mit ZIM-Förderung

Bei gleichzeitiger Nutzung von ZIM-Förderung und Forschungszulage sind die EU-Beihilfegrenzen zu beachten. Da ZIM als Zuschuss gewährt wird und die Forschungszulage als steuerliche Entlastung funktioniert, können beide Programme für dasselbe Projekt genutzt werden, solange die Gesamtförderung die zulässigen Prozentsätze nicht überschreitet.

BAFA-Programme und weitere Förderungen

Auch die Kombination mit BAFA-Innovationsgutscheinen oder anderen Beratungsförderungen ist möglich. Hier ist besonders darauf zu achten, dass alle Förderungen ordnungsgemäß dokumentiert und bei der Beihilfeprüfung berücksichtigt werden.

Fazit: Strategische Nutzung der steuerlichen Forschungszulage

Die steuerliche Forschungszulage bietet Unternehmen aller Größenordnungen eine verlässliche finanzielle Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Mit bis zu 2,5 Millionen Euro jährlicher Förderung und der Möglichkeit direkter Auszahlung ist sie besonders für innovative mittelständische Unternehmen und Start-ups interessant.

Der Rechtsanspruchscharakter unterscheidet die Forschungszulage von projektbezogenen Förderungen und macht sie zu einem planbaren Baustein der FuE-Finanzierung. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Entwicklungsaktivitäten die Förderkriterien erfüllen, und eine professionelle Begleitung des Antragsprozesses in Betracht ziehen.

Für maximalen Nutzen empfiehlt sich eine strategische Kombination verschiedener Förderinstrumente unter Beachtung der europäischen Beihilfegrenzen. So können Innovationsprojekte optimal finanziert und Wettbewerbsvorteile durch systematische Forschung und Entwicklung aufgebaut werden.

Möchten Sie prüfen, ob Ihre Entwicklungsprojekte für die steuerliche Forschungszulage geeignet sind? Felsaris unterstützt Sie bei der Bewertung Ihrer FuE-Aktivitäten und der strategischen Kombination verschiedener Förderinstrumente. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

Häufig gestellte Fragen zur steuerlichen Forschungszulage

Kann jedes Unternehmen die Forschungszulage beantragen?

Ja, alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können die Forschungszulage nutzen. Rechtsform, Größe oder Gewinnsituation sind irrelevant. Selbst Verlustunternehmen erhalten die Förderung als direkte Auszahlung.

Wie unterscheidet sich die Forschungszulage von ZIM-Förderung?

Während ZIM projektbezogene Zuschüsse nach Auswahlverfahren gewährt, ist die Forschungszulage ein rechtsbasiertes Steuerinstrument ohne Wettbewerbsverfahren. ZIM fördert spezifische Innovationsprojekte mit höheren Prozentsätzen, die Forschungszulage unterstützt alle anerkannten FuE-Aktivitäten eines Unternehmens pauschal mit 25 Prozent.

Welche Projekte gelten als förderfähige Forschung und Entwicklung?

Förderfähig sind Projekte der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die neuartig, ergebnisunsicher, systematisch und wissenschaftlich-technisch begründet sind. Routinearbeiten, Qualitätskontrolle oder reine Anpassungen bestehender Verfahren sind nicht förderfähig.

Wann und wo muss der Antrag gestellt werden?

Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst erfolgt die Beantragung einer Förderfähigkeitsbescheinigung bei der BSFZ vor oder während des Projekts. Nach Jahresabschluss wird die eigentliche Forschungszulage elektronisch beim zuständigen Finanzamt beantragt. Für mehrjährige Projekte ist jährlich ein neuer Antrag erforderlich.

Können Personalkosten vollständig geltend gemacht werden?

Ja, die Bruttoarbeitslöhne von Mitarbeitern, die direkt an FuE-Projekten arbeiten, können vollständig als förderfähige Kosten angesetzt werden. Dazu zählen Ingenieure, Wissenschaftler und Techniker, nicht jedoch Personal aus Verwaltung, Management oder Vertrieb.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Grundsätzlich ja, aber unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen. Die Kombination mit ZIM, BAFA-Programmen oder anderen Förderungen ist möglich, solange die Gesamtförderung die zulässigen Prozentsätze und die Obergrenze von 15 Millionen Euro pro Unternehmen und Projekt nicht überschreitet.