Die meisten Unternehmen verschenken ihre Forschungszulage. Sie auch?(Forschungszulage): Tax Incentives for Your Innovation
Bis zu 35 % Ihrer F&E-Kosten erstattet der Staat – direkt über Ihre Steuererklärung. Wir kümmern uns um alles: Antrag, Nachweise, Auszahlung.



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HOLEN SIE SICH
35%
Ihrer Entwicklungskosten zurück
Die Forschungszulage ermöglicht Ihnen, bis zu 35 % Ihrer qualifizierten F&E-Aufwendungen direkt über die Steuererklärung zurückzuerhalten. Unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Gewinnsituation – jedes Unternehmen in Deutschland hat Anspruch.
1.Mio €
Max. Bemessungs-grundlage pro Jahr
4 Jahre
Rückwirkend beantragbar
100%
Erfolgsquote unserer Anlage
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte gemäß Forschungszulagengesetz. Unternehmen können einen Teil ihrer F&E-Kosten direkt über die Steuer zurückerhalten – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Gewinnsituation.

Bis zu 35% Förderung auf förderfähige F&E Kosten

4 Jahre rückwirkend
beantragbar für laufende oder abgeschlossene Projekte

Kein Wettbewerbs- oder Auswahlverfahren, im
Gegensatz zu ZIM
Förderfähige Kosten
Externe F&E-Dienstleistungen
Abschreibungen & Investitionen
Leistungen im Überblick
Rückwirkende Antragstellung möglich
Kein Pitch- oder Juryverfahren wie bei klassischen Förderprogrammen
Unabhängig von Gewinn- oder Steuersituation
Personalkosten
Erschließen Sie das Potenzial Ihrer Forschungszulage
Finden Sie heraus, wie viel Förderung Ihr Unternehmen durch die Forschungszulage erhalten kann. Erhalten Sie eine individuelle Bewertung und professionelle Unterstützung – von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Antragstellung.
Bereit, Ihre Innovation in
die Realität umzusetzen?

SCHRITT 1
Kostenlose
Potenzialanalyse
Analyse, ob Ihr Projekt förderfähig ist.

SCHRITT 2
Projektzertifizierung (BSFZ)
Qualifizierung Ihres F&E-Projekts.

SCHRITT 3
Einreichung beim Finanzamt
Steuerliche Antragstellung.

SCHRITT 4
Steuervorteil & Auszahlung
Verrechnung oder Erstattung.
Felsaris steht für technologiegetriebene Innovation mit klarem Fokus auf Präzision, Agilität und Partnerschaft. Von der ersten Idee über den Prototyp bis zur Umsetzung entwickeln wir smarte, praxisnahe Engineering-Lösungen – unterstützt durch moderne CAD-, CFD- und CAE-Methoden sowie KI-basierte Ansätze.
Wer wir sind
Lernen Sie das Team hinter Felsaris kennen und erfahren Sie mehr über die Werte, die unsere Arbeit prägen – von technischer Exzellenz bis zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit.
Über unsWas uns unterscheidet
Start-ups und KMU schätzen unsere Hands-on-Mentalität, hohe Umsetzungsgeschwindigkeit und enge Zusammenarbeit. Wir verstehen uns nicht als klassischer Dienstleister, sondern als Teil Ihres Innovationsteams – mit klarer Verantwortung und persönlichem Ansprechpartner.Im Rahmen unserer Innovationsberatung unterstützen wir dabei, F&E-Vorhaben strukturiert aufzusetzen und BSFZ-konform für eine erfolgreiche Forschungszulage-Beratung vorzubereiten.
Unser Versprechen
Von Proof of Concept über Produktentwicklung bis hin zu KI-gestützter Optimierung beschleunigen wir Innovationsprozesse, machen komplexe technische Herausforderungen greifbar und liefern effiziente Lösungen für nachhaltige Technologien.
Erfolgsgeschichten unserer Kunden entdeckenBereit, sich Ihre Forschungszulage zu sichern?
Erhalten Sie eine individuelle Einschätzung Ihres Förderpotenzials und erfahren Sie, wie viel Unterstützung Ihrem Unternehmen zusteht. Wir begleiten Sie von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Antragstellung.
Warum Felsaris als Ihr Partner
für Forschungszulagen?
Unsere Erfahrung: Kombination aus Engineering- und Fördermittelberatung
Andere
Setzen oft auf konventionelle Methoden mit wenig Fokus auf fortschrittliche Simulation oder KI-gestützte Entwicklung.
Verwenden Standard-Tools und -Workflows ohne Anpassung, was den Fortschritt verlangsamt.
Lange Vorlaufzeiten und hohe Anzahlung
Ihr Vorteil mit Felsaris
Empfohlen
Persönlicher Ansprechpartner für Ihre Forschungszulage-Beratung
Fundiertes technisches Verständnis von Ingenieurprojekten
Hohe Erfolgsquote bei BSFZ-Forschungszulage-Anträgen
Vom Kickoff bis zum fertigen Antrag in maximal 6 Wochen
Kontakt aufnehmen
Nutzen Sie das Kontaktformular und teilen Sie uns mit, welche Themen Sie mit uns besprechen möchten. Wir melden uns zeitnah und persönlich bei Ihnen zurück.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Forschungszulage 2026, und wie hoch ist der Maximalbetrag?
Seit 28.03.2024 liegt die jährliche Bemessungsgrundlage bei bis zu 10 Mio. Euro; daraus ergeben sich maximal 2,5 Mio. Euro Forschungszulage bei 25 % (Nicht-KMU) bzw. 3,5 Mio. Euro bei KMU mit 35 % (KMU-Bonus von +10 Prozentpunkten). Ab 01.01.2026 steigt die Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro; damit sind maximal 3,0 Mio. Euro (25 %) bzw. 4,2 Mio. Euro (35 % für KMU) pro Wirtschaftsjahr erreichbar.
Welche Kosten sind förderfähig, und was ist 2026 neu?
Förderfähig sind u.a. FuE-Personalkosten (Bruttoarbeitslohn), 70 % von Auftragsforschungskosten in EU/EWR sowie Abschreibungen auf bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter, sofern diese für das FuE-Vorhaben erforderlich sind. Ab 2026 kommt zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen hinzu, sofern das Vorhaben nach dem 31.12.2025 beginnt.
Wie werden Eigenleistungen von Einzelunternehmern bzw. Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern berücksichtigt?
Eigenleistungen werden über eine Stundenpauschale angesetzt; ab 2026 beträgt diese 100 Euro je Stunde, begrenzt auf 40 Arbeitsstunden pro Woche. Das gilt für Tätigkeiten, die nach dem 31.12.2025 begonnen bzw. geleistet werden; auch wenn das Vorhaben vorher gestartet ist.
Wie oft kann man beantragen, insbesondere bei mehrjährigen FuE-Vorhaben?
Beim Finanzamt ist die Beantragung wirtschaftsjahrbezogen und immer erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres möglich; bei mehrjährigen Vorhaben somit für jedes Wirtschaftsjahr separat. Die BSFZ-Bescheinigung muss hingegen nicht jährlich neu beantragt werden; sie gilt für die im Antrag angegebenen Wirtschaftsjahre, solange sich die zugrunde gelegten Sachverhalte nicht ändern.
Kann man rückwirkend beantragen, und welche Fristen sind entscheidend?
Der Antrag beim Finanzamt ist bis zu vier Jahre nach dem jeweiligen Wirtschaftsjahr möglich. Wichtig: Auch wenn der Finanzamtsantrag später gestellt werden kann, muss der Antrag auf BSFZ-Bescheinigung innerhalb dieser vier Jahre eingereicht worden sein; sonst ist eine spätere steuerliche Geltendmachung für dieses Wirtschaftsjahr faktisch abgeschnitten.
Ist die Forschungszulage auch für Unternehmen aus der Rüstungsindustrie möglich?
Ja, grundsätzlich ist die Forschungszulage branchenoffen und damit auch für Unternehmen aus der Rüstungsindustrie möglich, sofern ein Vorhaben als begünstigte Forschung und Entwicklung anerkannt wird. Entscheidend sind die inhaltlichen FuE-Kriterien sowie beihilferechtliche Rahmenbedingungen, u.a. der Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten Außerdem muss die Projektbeschreibung trotz ggf. hoher Vertraulichkeit fachlich prüfbar bleiben.
Wie erfolgt die Auszahlung; ist das ein Zuschuss, und ist die Forschungszulage steuerfrei?
Die Forschungszulage wird nach Festsetzung nicht sofort überwiesen; sie wird bei der nächsten erstmaligen Festsetzung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ein Überschuss wird als Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt; damit ist die Zulage auch unabhängig von der Gewinnsituation nutzbar. Zur Einordnung: Wirtschaftlich ist es eine Subvention, die in das steuerliche Verfahren eingebunden wird. Zur Frage „steuerfrei“ ist die Rechtslage nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs nicht vollständig und rechtssicher geregelt; der Bundesrechnungshof leitet daraus ab, dass die Forschungszulage als Betriebseinnahme grundsätzlich steuerpflichtig sein kann. Für die konkrete ertragsteuerliche Behandlung sollte daher der Steuerberater die Einordnung für den Einzelfall festziehen.
